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Kurz-Info: Tarifstufen in der Einkommensteuer ab 2024 nach Anpassungen gegen die "kalte Progression"
Durch die automatische Inflationsanpassung und die weitere gestaffelte Anpassung der für die Anwendung der 1. bis 4. Tarifstufe maßgebenden Grenzbeträge zur Entlastung von niedrigen und mittleren Einkommen ergeben sich nachfolgende Werte in der Einkommensteuer ab 2024.
Einkommen (in €) | Grenzsteuersatz | |
Über | Bis | |
0 | 12.816 | 0 % |
12.816 | 20.818 | 20 % |
20.818 | 34.513 | 30 % |
34.513 | 66.612 | 40 % |
66.612 | 99.266 | 48 % |
99.266 | 1.000.000 | 50 % |
1.000.000 | 55 % |
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